CDU beantragt zentrales Login und Sensorentechnik

Digitalisierungsausschuss

Im Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaftsförderung und Stadtmarketing am Montag stellt die CDU-Fraktion zwei Anträge zur fortschreitenden Digitalisierung von Gütersloh. Im ersten Antrag wird die Verwaltung gebeten, parallel zur Umsetzungsstrategie von Smart City ein einheitliches Login für die Benutzer aller zu erwartenden digitalen Projekte und Dienste der Stadtverwaltung, wie das Bürgerportal, zu entwickeln.
Christoph BenjaminChristoph Benjamin
„Damit soll vermieden werden, dass jedes Mal aufs Neue ein eigener Login mit eigenem Passwort nötig wird“, erklärt Christoph Benjamin, Sprecher der CDU im Ausschuss. Der zentrale Login soll von den Gütersloherinnen und Güterslohern für alle Dienste und künftige Anwendungen wie Websites, Apps oder Netzwerke genutzt werden können. Die Datenhoheit für den zentralen Login, der beispielsweise „Gütersloh-ID“ heißen könnte, müsste bei der Stadt liegen und die Systeme müssten offenen Standards und Sicherheitskriterien entsprechen. Die CDU erwartet von dem zentralen Login, dass damit die Hürde gesenkt wird, neue Anwendungen zu nutzen und so die Digitalisierung beschleunigt wird.

In ihrem zweiten Antrag beauftragt die CDU die Verwaltung, einen Plan zu entwickeln, um flächendeckend Sensoren für verschiedene Umweltfaktoren in der Stadt zu platzieren und diese Daten in eine OpenData-Plattform einzuspeisen. „Im Rahmen von Smart City und der fortschreitenden Digitalisierung werden Entscheidungen zunehmend datenbasiert getroffen“, erklärt Benjamin. „Wir möchten den Vorteil des technischen Fortschritts für uns nutzen und durch die Sensoren Erkenntnisse über die Gütersloher Umwelt erhalten und andererseits Trends erkennen und entwickeln können. Stadtplanung erhält dadurch eine neue Bedeutung.“ Beispiele für Sensoren sind etwa die Temperatur, Luftfeuchtigkeit, Lichtwerte, Lautstärke, UV-Belastung, Stickoxide oder Feinstaub. Durch die Offenlegung der Schnittstellen zu den Daten soll es Industrie, Wirtschaft, Verwaltung und Privatpersonen ermöglicht werden, eigene Softwareentwicklung zu betreiben. Auch bei diesem Vorhaben sollen Aspekte der Sicherheit und des Datenschutzes höchste Priorität genießen.