NW: Schlappe für Klinikum - Gericht hebt Bescheide zur Unfallchirurgie und zur Hals-Nasen-Ohren-Abteilung auf (18.04.07)


VON RAINER HOLZKAMP - Gütersloh/Minden. Im Streit um die Ausweisung von Klinikbetten im Kreis Gütersloh hat das Verwaltungsgericht Minden gestern für eine faustdicke Überraschung gesorgt. So gab die 6. Kammer der Klage des St.-Elisabeth- Hospitals statt und hob den Feststellungsbescheid der Bezirksregierung für das Städtische Klinikum teilweise auf. Folge: Möglicherweise werden dem Städtischen die 30 unfallchirurgischen Betten wieder entzogen und dem Nachbarhaus zugebilligt.
Auch die zehn Planbetten im Bereich Hals-Nasen-Ohrenheilkunde (HNO) sind bedroht. Denn nach dem Urteil werden die Karten hier ebenfalls neu gemischt. So hat die Bezirksregierung den Auftrag erhalten, auf der Grundlage konkreter Vorgaben für beide Bereiche einen neuen Bescheid zu erstellen, da der alte offenbar ohne jegliche Begründung sämtliche Planbetten in der Unfallchirurgie und der HNO dem Städtischen Klinikum zugeordnet hatte.

Dem Vernehmen nach hat sich Detmold vor über zwei Jahren ohnehin für das St.-Elisabeth- Hospital stark gemacht, jedoch aufgrund politischen Drucks derdamals noch SPD-geführten Landesregierung anders entschieden.

Das Gericht vertrat die Auffassung, dass es inzwischen einen regelrechten „Markt“ in der Krankenhausversorgung gebe, der dazu führe, dass zwischen den Konkurrenten eine Auswahlentscheidung zu treffen sei. Ob und nach welchen Kriterien das allein zuständige Ministerium damals eine solche Entscheidung gefällt habe, „konnte die Kammer nicht feststellen“. Daher habe sie die Bescheide der Bezirksregierung aufgehoben.

Die Mindener Richter nahmen auch Bezug auf die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Münster, das vor einem Jahr in einem Eilverfahren die Widersprüche der beiden Katholischen Krankenhäuser zurückgewiesen hatte. Im Unterschied zum OVG waren sie hinsichtlich der Unfallchirurgie der Meinung, dass nicht nur eine Umwidmung von bisher allgemein der Chirurgie zugewiesenen Betten erfolge und deshalb eine Entscheidung zwischen beiden Bewerbern erforderlich gewesen sei.

Die Forderung des St.-Vinzenz- Hospitals Wiedenbrück nach weiteren 54 Betten in der Allgemeinchirurgie (so viele waren 2005 mit der Schließung des Evangelischen Krankenhauses Rheda weggefallen) wurde von Minden abgewiesen. Denn dem Haus seien im Zuge der neuen Krankenhausplanung sämtliche 89 Betten erhalten geblieben, während alle anderen Kliniken im Kreis Gütersloh erhebliche Abstriche hätten in Kauf nehmen mussten. Die Stadt Gütersloh teilte gestern mit, dass sie gegen das Urteil Berufung beim OVG Münster einlegen werde. „Das Gericht nimmt nicht Bezug auf die fachliche Aufteilung, sondern sieht vielmehr einen Formfehler“, erklärte der zuständige Dezernent Klaus Wigginghaus. Insofern liege darin „keine negative Entscheidung.“

Bis zur endgültigen Entscheidung bleibe am Städtischen Klinikum und am Standort Rheda alles wie gehabt, hieß es. Außerdem werde sich das gestrige Urteil aufgrund einer Gesetzesänderung 2008 möglicherweise in Luft auflösen: Dann gebe das Land lediglich die Rahmenplanung vor – die Schwerpunkte würden dann von den Kliniken selbst gesetzt.

Zufrieden äußerte sich der Verwaltungsdirektor des St.-Elisabeth- Hospitals. Stephan Pantenburg sprach von einem „Urteil gegen sachferne und willkürliche Entscheidungen in der Krankenhausplanung“. Zugleich sei es eine Anerkennung für die von Chefarzt Dr. Jörg- Dieter Wolf und seinem unfallchirurgischen Ärzteteam geleistete Arbeit.