GL: BfGT-Antrag abgelehnt Luft in Gütersloh gibt keinen Anlass zur Sorge (23.10.07)

Gütersloh (rebo). Einstimmig abgelehnt haben die Mitglieder des Umweltausschusses gestern Abend den Antrag der BfGT „Saubere Luft in Gütersloh“. Danach sollte die Verwaltung an verschiedenen „kritischen“ Standorten in Gütersloh Messungen über das Auftreten von gesundheitsschädlichem Staub veranlassen.
Anlass für den BfGT-Antrag war unter anderem die Klagen der Familie Klinger über Russ, der von der Eisengießerei Claas-Guss auf ihr Grundstück herüberwehe („Die Glocke“ berichtete). Die BfGT beantragte außer der Messung im Umfeld von Claas-Guss auch Messungen im Umfeld der Eisengießerei und Maschinenfabrik Lütgert an der Friedrichsdorfer Straße und am Kompostwerk, Am Stellbrink. Anregungen betroffener Anlieger hätten zu dem Antrag geführt, heißt es in der BfGT-Vorlage.

Umweltdezernentin Christine Lang legte in der Sitzung ausführlich dar, welche Unterschiede es zwischen Staub, Feinstaub und Gerüchen gebe. Für die Feinstaubmessung sei das Land zuständig. Es werde aber nur aktiv, wenn ein begründeter Verdacht bestehe, dass der zulässige Grenzwerte für Feinstaub überschritten werde. In Gütersloh sei das nicht der Fall, auch nicht an den drei von der BfGT genannten Stellen. „Die Feinstaubproblematik ist für Gütersloh keine Problematik“, sagte Lang. Auch Dr. Jürgen Albrecht, Leiter des Fachbereichs Umweltschutz, betonte, dass es bei den beiden Firmen keine Grenzwertüberschreitungen gebe. Die Problematik an der Kompostanlage sei bekannt. Auch dort hätten Messungen ergeben, dass die Gerüche sich im zulässigen Rahmen befinden. Die Betriebsführung bemühe sich, die Belästigung für die Nachbarn so gering wie möglich zu halten.

Jürgen Robert (SPD) hatte betonte, die Feinstaubdebatte betreffe große Städte, weniger den ländlichen Raum. Er wolle keinem Gespenst hinterherlaufen, sondern sich an Fakten halten.

Hans-Dieter Hucke (CDU) schloss sich den Ausführungen Roberts an. Der Russ im Garten der betroffenen Familie müsse erst chemisch analysiert werden. Wenn die Ergebnisse zur Hand seien, müsse allerdings auch eine Lösung für das Problem gefunden werden. „Wir reagieren, wenn es eine Reaktion erfordert“, begründete er die ablehnende Haltung gegenüber dem BfGT-Antrag.