Von GERRIT DINKELS - Gütersloh (gl). Was gehört in die Öffentlichkeit und was nicht? Diese Frage stiftet im Rathaus regelmäßig Verwirrung. Jüngstes Beispiel: die Debatte über städtischen Parkhäuser. Damit es künftig weniger Irritationen gibt, will die Erste Beigeordnete Christine Lang die Geschäftsordnung des Rats modifizieren.
Der unsichere Umgang mit der Öffentlichkeit wurde im jüngsten Grundstücksausschuss noch einmal deutlich. Zweimal standen die Parkhäuser auf der Tagesordnung, je einmal für den öffentlichen und den nichtöffentlichen Teil. Der Bericht zur Wirtschaftlichkeit der städtischen Einrichtungen und damit die Entscheidungsgrundlage für die Politiker sollte hinter verschlossenen Türen behandelt werden. Die Inhalte waren aber bekannt und nach Auffassung vieler Kommunalpolitiker auch nicht schutzwürdig.
Grundsätzlich gilt laut Gemeindeordnung NRW, „die Sitzungen des Rats sind öffentlich“. Somit auch die Ausschüsse. Allerdings kann die Allgemeinheit durch die Geschäftsordnung „für Angelegenheiten einer bestimmten Art“ ausgeschlossen werden sowie durch Antrag des Stadtoberhaupts oder eines Ratsmitglieds. Ratsleute sind dann zur Verschwiegenheit verpflichtet. Die Geschäftsordnung des Rats vom 17. Dezember 1999 nennt die Themen, die „in der Regel“ nichtöffentlich zu behandeln sind. Dazu zählen Personalangelegenheiten, was dem Schutz der betreffenden Person dienen soll. Bei der Besetzung der Stadthallengeschäftsführung waren Namen von Bewerbern in der engeren Wahl regelmäßig bekannt geworden – auch mit Verweis auf die Bedeutung der Position.
Nichtöffentlich sind demnach auch Grundstücks- und Immobilienfragen zu behandeln. Finanzangelegenheiten hängen zumeist mit dem Steuergeheimnis zusammen. Vertraulich sind Dinge der zivilen Verteidigung, Auftragsvergaben und Aspekte der Rechnungsprüfung außer dem Abschlussbericht. Streichen will Christine Lang nun den Zusatz „in der Regel“, was im Grunde eine Verschärfung des Paragraphen bedeutet. Demgegenüber sollen Bauangelegenheiten aus dem Passus herausfallen. Ausnahme für die als vertraulich eingestuften Bereiche auch künftig: „Dies gilt nicht, wenn nachweisbar ist, dass im Einzelfall weder Gründe des öffentlichen Wohls noch berechtigte Ansprüche und Interessen Einzelner den Ausschluss der Öffentlichkeit rechtfertigen.“
Anlass für die Vorlage, die am Montag, 5. November, im Hauptausschuss behandelt wird, waren Anträge von CDU und Grünen sowie der BfGT und eine Eingabe des Kreisverbands der Linken. Die Vorlage enthält auch den Hinweis, dass Anträge mit dem Ziel, ein Thema von der nichtöffentlichen in die öffentliche Sitzung zu heben, „unter Ausschluss der Öffentlichkeit begründet und beraten“ werden müssen . . .